Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Brandschutz


Brandschutznachweise, Brandschutzgutachten, Ausführungsplanungen Brandschutz, Bedarfsplanungen

Üblich als Anlass sind vor allem Baugenehmigungsverfahren aber auch turnusmäßige Fortschreibungen im Zuge von Audits und aufgrund von Konzernvorschriften oder wegen anderer Rechtsvorschriften. Brandschutznachweise werden in allen Bundesländern und entspechend den geltenden oder anzuwendenden baurechtlichen Grundlagen (Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Technische Baubestimmungen, Technische Regeln) erstellt. Im Einzelnen u.a.:

  • Brandschutzkonzepte (BSK) und vergleichbare Brandschutznachweise (BSN)
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen (BSTS)/ Brandschutznachweise für spezielle Fragestellungen/ Vorhaben
  • Brandschutztechnische Bewertungen (verkürzte BSK), auch in Tabellenform
  • Teilkonzepte Nachweis der Unbedenklichkeit Brandschutz bei baulichen Veränderungen
  • Sachverständigengutachten im Brandschutz, Positionspapiere im Hinblik auf fachliche Fragestellungen/ Antworten auf offene Fragestellungen
  • Status Brandschutz/ Due Dilligences beim Kauf (Status Unbedenklichkeit Brandschutz/ Aufwand bis zur Mängelfreiheit)
  • Ausführungsplanungen Brandschutz, nach allen Phasen der HOAI und Beratung von Ausführungsplanern/ Werkplanern und Ausführenden auf Anfrage, u.a. Lüftungsplanung, Verkehrsplanung
  • Beratung von Brandschutzplanern bei Vorliegen von Explosionsgefährdungen
  • Feuerwehrbedarfsplanungen, Brandschutzbedarfsplanungen
  • Brandschutzkonzepte für Veranstaltungen, Produktionen (TV ...) und Events/ Großveranstaltungen

Brandschutznachweise, egal in welcher Form, werden für Gebäude (jede Gebäudeklasse; auch Zelte), Gebäudeteile oder baulichen Anlagen, aber auch für Veranstaltungen erstellt.

Die Leistungen darüber hinaus werden grundsätzlich durch die Ziele der Auftraggeber bestimmt. Bedarfsplanungen werden für Organisationseinheiten, bspw. Objekte oder Kommunen, aufgestellt.

Ausrichtung

Bereiche für die Brandschutznachweise in jeglicher Form erarbeitet werden (Schwerpunkte unterstrichen):

  1.  Industrie, u.a. produzierende Betriebe, Stoffumwandlung, Energieumwandlung
  2.  Tanklager, Tankstellen, Biogas- oder Faulgasanlagen, Wasserstoffanlagen
  3.  Instandhaltung und Service, technische Dienstleistung, IT/IKT- Dienstleistung
  4.  Baubetriebe und Hersteller, Dienstleister Bauwirtschaft, Handwerk, Ausführende
  5.  Landwirtschaft, Nahrungswirtschaft und Gastgewerbe
  6.  Warenlogistik, Lagerei, Großhandel, Hafenbetriebe
  7.  Verkehrsbetriebe, Infrastrukturbetriebe, u.a. Deutsche Bahn
  8.  Versorgung, Entsorgung, Aufbereitung, u.a. EVU's, PV- Freiflächenanlagen, Klärwerke
  9.  Kurbetriebe und Freizeitstätten, u.a. Bäder- und Kurbetriebe, bzw. -Einrichtungen
  10.  Stätten zur Religionsausübung, Kulturbetriebe, Kinder-/Erziehungseinrichtungen
  11.  Büro- und Verwaltungsbetriebe- und Bereiche mit vergleichbaren Tätigkeitsfeldern
  12.  Sicherheitstechnische Anlagen, überwachungsbedürftige Anlagen, Energieerzeugung
  13.  Mittel- und Großgaragen, verkehrstechnische Anlagen
  14.  Wohnen, altersgerechtes Wohnen, vorübergehendes Wohnen
  15.  Veranstaltungen, Produktionen, Events


Für die angebotenen Sachverständigen- und Planungsleistungen werden alle erforderlichen Pläne, Zeichnungen und ggfs. Nachweise miterstellt. Ansätze und Lösungsvorschläge für die Verkehrsplanung (Flächen Feuerwehr, u.a. Zuwegung/ Erschließung, Bewegungs- und Aufstellflächen, öffentliche Verkehrsbereiche als Einsatzfläche) oder andere ausführungsplanerischen Aspekte können als Zusätze (beratend), integriert werden.

Weitere Rechtsregelungsbereiche, u.a. Arbeitsstättenrecht, Gefahrstoffrecht, werden einbezogen oder können einbezogen und mitverhandelt werden.

Zudem werden auch Konzepte und Pläne im Bereich Risiko- und Gefahrenmanagement, Krisen- und Notfallmanagement, Räumung/ Evakuierung erstellt.


Zu den Regelleistungen und den Sonderleistungen/ optionalen Leistungen

Erstellungen werden inkl. aller Erfordernisse wie CAD- Zeichnungen, Nachweise, Stellungnahmen, gefertigt. Leistungen von Fachspezialisten, u.a. Stellungnahmen Statik, von Fachspezialisten oder die Leistungen von Prüfingenieuren sind zusätzlich zu beauftragen. Entsprechend erforderliche Abstimmungen, auch die Integration von Aspekten des Arbeitsstätten-, Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsrechts, können in die Leistung integriert werden.


Für die Beauftragung der auf dieser Webseite dargelegten inhaltsorientierten Beratungsleistungen ist die Erstellung eines Angebots erforderlich.



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